Ausst. Reglement
Schweizerischer Foxterrier - Club

gegründet 1908

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Ausstellungsreglement (AR)

1.    Die Ausstellung wird nach dem AR der SKG durchgeführt. Dieses kann beim Sekretariat der SKG, Postfach 8276, CH-3001 Bern, gegen Einsendung von CHF 5.40 in                
       Briefmarken bezogen werden.

2.    CAC, Res.-CAC und Jugend CAC werden nach den Vorschriften der SKG vergehen

3.    Die ausgestellten Hunde sind bis zu einem Höchstbetrag von CHF 2000.- pro Hund gegen Schädigung durch Feuer oder Explosion versichert. Keine Haftung besteht bei
  Schäden durch Diebstahl, Entlaufen, Verletzungen oder Tod, usw.

4.    Der Aussteller haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die durch seinen Hund verursacht wer­den.

5.    Mit der Einsendung des unterzeichneten Meldescheins verpflichtet sich der Aussteller zur Bezahlung des Startgeldes und das Ausstellungsreglement zu akzeptieren.

 Anhang zu den Ausführungsbestimmungen zum Ausstellungsreglement

An den Ausstellungen ist ein über das Bürsten und Kämmen hinausgehendes Zurechtmachen von Hunden unter Verwendung jeglicher Hilfsmittel untersagt. Gleiches gilt für das Halten eines Hundes an einem sogenannten Gal­gen. Das Wickeln oder Einflechten der Haare ist an der Ausstellung verboten. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird kontrolliert. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen sind die Kontrol­leure befugt, die Aussteller darauf aufmerksam zu machen, die bereits erwähnte Manipulation zu unterlassen. Bei Nichtbefolgen können Sie angewiesen werden, die Ausstellung zu verlassen.

 Weitere Informationen, Aussteller aus der Schweiz:

Das Tollwutschutzimpfungs - Obligatorium wurde aufgehoben. Wir empfehlen Ihnen jedoch trotzdem, Ihren Hund ge­gen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose  und Zwingerhusten impfen zu lassen.

 Aussteller aus dem Ausland:

Beachten Sie die Einreisebestimmungen in die Schweiz. Das tierärztliche Tollwut - lmpfzeugnis ist an der Grenze un­bedingt erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Grenzübertritt erfolgt sein und darf nicht älter als ein Jahr sein.

 Eintritt der Hunde Kontrolle

Bitte beachten Sie unbedingt die Einlasszeit 9.00 Uhr bis 09.45 Uhr. Während die lmpfzeugniskontrollen bei allen
Hunden gemäss Weisungen der Amtsstellen für Veterinärwesen durchgeführt wird, erfolgt eine Kontrolle nur noch stichprobenweise.

 Ehrenzeichen

Die Siegerhunde, dass heisst alle CAC –, Jugend CAC – und Veteranen CAC Hunde sind für die Siegerparade, am Mittag im Ehrenring qualifiziert und werden dort mit dem entsprechenden Pokal ausgezeichnet. Best in Show wird im Ehrenring gerichtet. All jene Hunde, die sich nicht für den Ehrenring qualifizieren, dürfen die Ausstellung frühestens ab 15.00 Uhr verlassen.

 Wichtig

Wir bitten alle in- und ausländischen Aussteller, die im Programm umschriebenen seuchenpolizeilichen Verordnun­gen genau einzuhalten. Aussteller, die diese Bestimmungen nicht beachten, werden ohne Rückerstattung des Standgeldes usw. zurückgewiesen!

 ACHTUNG! Es ist in der Schweiz nicht gestattet, Hunde mit kupierten Ohren oder Rute auszustellen.
 

Meldegeld wird nicht zurückgezahlt.


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